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4.4 Datenschutz (DSGVO)

DSGVO - Grundlagen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 EU-weit gültig.

Grundprinzipien

DSGVO - Grundsätze (Art. 5)
├── Rechtmäßigkeit, Transparenz
├── Zweckbindung
├── Datenminimierung
├── Richtigkeit
├── Speicherbegrenzung
└── Integrität und Vertraulichkeit

Anwendungsbereich

Bereich Geltung
EU-Bürger Weltweit
EU-Unternehmen Weltweit
Drittland-Unternehmen Bei Angebot in EU

Personenbezogene Daten

Definition

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Kategorien

Kategorie Beispiele
Stammdaten Name, Adresse, Geburtsdatum
Kontaktdaten Telefon, E-Mail
Vertragsdaten Kunden-Nr., Vertragsinhalt
Nutzungsdaten Logfiles, Cookies
Gesundheitsdaten Krankheit, Behinderung
Biometrische Daten Fingerabdruck, Face ID
Politische Meinungen Parteizugehörigkeit
Religiöse Überzeugung Konfession

Besondere Kategorien

Art. 9 DSGVO - Besondere personenbezogene Daten
├── Gesundheitsdaten
├── Biometrische Daten
├── Politische Meinungen
├── Religiöse Überzeugung
├── Gewerkschaftszugehörigkeit
├── Ethnische Herkunft
├── Sexualleben
└── Strafrechtliche Verurteilungen

Betroffenenrechte

Rechte der Betroffenen

Recht Beschreibung
Auskunft (Art. 15) Informationen über verarbeitete Daten
Berichtigung (Art. 16) Falsche Daten korrigieren
Löschung (Art. 17) "Recht auf Vergessenwerden"
Einschränkung (Art. 18) Verarbeitung sperren
Datenübertragung (Art. 20) Daten in maschinenlesbarem Format
Widerspruch (Art. 21) Widerspruch gegen Verarbeitung
Automatisierte Entscheidungen (Art. 22) Keine rein automatisierten Entscheidungen

Informationspflichten

Art. 13, 14 DSGVO - Bei Erhebung mitzuteilen
├── Verantwortlicher
├── Datenschutzbeauftragter
├── Zweck der Verarbeitung
├── Rechtsgrundlage
├── Empfänger oder Kategorien
├── Speicherdauer
├── Betroffenenrechte
└── Beschwerderecht bei Behörde

Verantwortliche

Verantwortlicher

Natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.

Auftragsverarbeitung (Art. 28)

Auftragsverarbeiter (AV)
├── Externe Dienstleister (Cloud, Hosting)
├── Weisungsgebunden
├── Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich
└── Kontroll- und Überwachungspflichten

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Unternehmen Pflicht
> 20 Mitarbeiter Pflicht
Verarbeitung besonderer Daten Pflicht
Öffentliche Stelle Immer

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Mindestanforderungen

Art. 32 DSGVO - Sicherheit der Verarbeitung
├── Pseudonymisierung
├── Verschlüsselung
├── Vertraulichkeit
├── Integrität
├── Verfügbarkeit
└── Rasche Wiederherstellbarkeit

Beispiele für TOM

Maßnahme Beschreibung
Zutrittskontrolle Zugang zum Serverraum
Zugriffskontrolle Berechtigungskonzept
Weitergabekontrolle TLS-Verschlüsselung
Eingabekontrolle Protokollierung
Verfügbarkeitskonzept Backup, USV
Trennungsgebot Test-/Produktivumgebung

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Wann erforderlich?

Art. 35 DSGVO - Pflicht zur DSFA
├── Verarbeitung besonderer Kategorien
├── Umfangreiches Profiling
├── Systematisches Monitoring
├── Neue Technologien
└── Risikoreiche Verarbeitung

Durchführung

DSFA-Schritte
1. Beschreibung der Verarbeitung
2. Bewertung der Erforderlichkeit
3. Risiken für Betroffene identifizieren
4. Maßnahmen zur Risikominimierung
5. Stellungnahme DSB
6. Dokumentation

Datenschutzverletzungen

Meldepflicht

Art. 33 DSGVO - Meldung an Behörde
├── Innerhalb von 72 Stunden
├── Beschreibung der Verletzung
├── Kategorien betroffener Daten
├── Anzahl Betroffener
├── Wahrscheinliche Folgen
└── Ergriffene Maßnahmen

Benachrichtigungspflicht

Art. 34 DSGVO - Benachrichtigung Betroffener
├── Wenn hohe Risiken für Rechte
├── Sofortige Benachrich­tigung
└── In verständlicher Sprache

Bußgeld und Strafen

DSGVO-Bußgelder

Art. 83 DSGVO - Geldbußen
├── Bis zu 20 Mio. EUR oder
├── Bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes
└── Je nach Schwere des Verstoßes

Bußgeld-Kategorien

Verstoß Maximales Bußgeld
Grundprinzipien 10 Mio. oder 2%
Rechte der Betroffenen 10 Mio. oder 2%
Übermittlung in Drittland 20 Mio. oder 4%
Sonstige Verstöße 20 Mio. oder 4%

Checkliste Datenschutz

□ Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30)
□ Datenschutzbeauftragter benannt (falls nötig)
□ Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28)
□ Technische Maßnahmen implementiert
□ Mitarbeiter geschult
□ Datenschutz-Folgenabschätzung (falls nötig)
□ Prozesse für Betroffenenrechte
□ Datenschutzerklärung auf Website
□ Verletzungsmanagement dokumentiert

Querverweise


Stand: 2024